Vereinsphilosophie von Brandschutz light

Dem Attribut „light“ im Bereich Brandschutz sehen wir uns vor allem im Sinne der Betreiber von Brandschutzeinrichtungen verpflichtet, indem wir mitwirken, bürokratische, kostenverursachende Auflagen „abzuspecken“. Mit „light“ treten wir dafür ein, dass der Wildwuchs im Bereich von nicht verbindlichen Normen und Richtlinien koordiniert und reduziert wird und unter Berücksichtigung des gesetzlich festgelegten Schutzziels zukünftig kritischer mit Verbänden/Vereinen/Institutionen, die sich selbst anmaßen, Regulative veröffentlichen zu müssen, umgegangen wird. Durch gezielte Festlegungen in Regulativen entstehen auch oftmals nationale, unzulässige Handels- und Dienstleistungshemmnisse, welche sich – wie aus der Vergangenheit bekannt - für die Mehrheit der Interessenskreise negativ auswirken.
Im Mitgliederbereich werden alle Interessenten (egal ob privat oder als Firma) aus dem Fachbereich Brandschutz oder auch aus dem verwandten Gebiet Bautechnik eingeladen, zu aktuellen Themen Forum-Beiträge sowie Beschwerden über konkrete Regelungen zur Diskussion zu stellen. Wir sammeln hier vor allem auch Feedback-Meldungen von Betreibern von Brandschutzeinrichtungen, deren Interessen bei der Normen- und Richtlinienarbeit im Brandschutzwesen bisher kaum Beachtung finden.
Mitglieder können über den Verein Beschwerden über fragwürdige Regelungen einreichen, die dann fachlich und rechtlich geprüft und in Form gebracht werden und im Anschluß sowohl national als auch – falls erforderlich – auf europäischer Ebene an die zuständigen Stellen übermittelt werden.
Mit „light“ verbinden wir auch sinngemäß das „Durchleuchten“ von Normen und Richtlinien sowie des Normenschaffungsprozesses. Es werden also im Mitgliederforum bereits Entwürfe von Regelwerken analysiert und diskutiert (auch international) und es werden Erkenntnisse aus gesetzlich verbindlichen Regelungen sowie aus Gerichtsurteilen und aus Schlichtungsverfahren aus der Normenarbeit publiziert.
Als Basis wird für alle Mitglieder eine Link-Sammlung zu allen gesetzlichen Auflagen und zu allen bekannten nationalen und internationalen Normen- und Richtlinien Herausgebern sukzessive aufgebaut.

Für folgende Anliegen unserer Mitglieder setzen wir uns besonders ein:

Überarbeitung bzw. Zurückziehung von nicht verbindlichen Normen/Richtlinien, die gemäß § 5, Abs. 3 NormG 2016 gesetzlichen Regelungen widersprechen.
Sicherstellung, dass nicht verbindliche Normen/Richtlinien zukünftig nicht mehr in das gesetzlich geregelte Berufsrecht eingreifen.
Abbau und zukünftige Verhinderung von versteckten Handelshemmnissen in nationalen Normen/Richtlinien. Durch zusätzliche , nationale Konformitätsbewertungsverfahren im Bereich harmonisierter Bauprodukte, zu denen unter anderem auch Komponenten der Brandmeldetechnik und Löschtechnik gehören, wird der Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts unzulässig eingeschränkt.
Bewusstseinsbildung bei Planern, Sachverständigen und Behörden, dass gesetzlich geforderte Schutzziele im Bereich von Brandschutzeinrichtungen auch durch Anwendung international anerkannter Regeln der Technik zumindest gleichwertig oder im Einzelfall sogar besser erfüllt werden können, als durch nationale. Internationale Normen/Richtlinien sind oftmals bereits wesentlich weiter entwickelt, als teilweise veraltete, nationale Regelungen.
Reformen im Bereich der Nachweisführung im Brandschutzwesen durch Sachverständige. In Österreich gibt es unterschiedliche Regelungen, wer Überprüfungen im Bereich Brandschutz durchführen darf. Auch sind diesbezüglich der Arbeitnehmerschutz und das Baurecht nicht aufeinander abgestimmt. In der Praxis wird in Bescheiden die Überprüfung durch akkreditierte Stellen verlangt, obwohl es sich bei einer Abnahme eigentlich um keine klassische Prüf- oder Inspektionstätigkeit handelt, sondern es ist eine Sachverständigentätigkeit. Um hier auf gesetzlicher Ebene für Klarheit zu sorgen, sollte man sich hier an den Vorgaben z.B. aus Deutschland orientieren, wo in Prüfsachverständigenverordnungen der Länder klar geregelt ist, wer was überprüfen darf und welche Zugangsvorraussetzungen dafür erforderlich sind. Entscheidend ist hierbei ein personenbezogener Befähigungsnachweis und nicht jener pauschal einer Organisation.
Beseitigung der unvereinbaren Unsitte, dass Beamte aus der Brandschutzbrache nebenberuflich (offiziell außerhalb der Dienstzeit) bei Prüf-/Zertifizierungsstellen, Ingenieurbueros oder Vereinen arbeiten und dort hauptberuflichen Unternehmern, die bereits die Beamtengehälter mit ihren Abgaben mitfinanzieren, Dienstleistungaufträge wegnehmen.

Informationen zu den Gründern des Vereines:

Die beiden Gründer und zugleich Obmänner sind hauptberufliche Unternehmer, sind in ihrem Handeln unabhängig von Verbänden und Konzernen und verfügen über langjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz sowohl auf theoretischer als auch praktischer Ebene. Zusammen kann man von der Planung über Ausführung bis hin zur Überprüfung sämtliche Gewerbeberechtigungen sowie persönliche Befähigungen vorweisen. Beide Obmänner sind auch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Brandschutzwesen.

Der Verein Brandschutz light verfolgt ausschließlich gemeinnützige Interessen und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und bietet als solcher keinerlei gewerbliche Dienstleistungen an.

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    austria

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    Ing. Reinhard Hofer, Obmann
    August Fahrecker, Obmann Stv.

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