Für folgende Anliegen unserer Mitglieder setzen wir uns besonders ein:
Überarbeitung bzw. Zurückziehung von nicht verbindlichen Normen/Richtlinien, die gemäß § 5, Abs. 3 NormG 2016 gesetzlichen Regelungen widersprechen.
Sicherstellung, dass nicht verbindliche Normen/Richtlinien zukünftig nicht mehr in das gesetzlich geregelte Berufsrecht eingreifen.
Abbau und zukünftige Verhinderung von versteckten Handelshemmnissen in nationalen Normen/Richtlinien. Durch zusätzliche , nationale Konformitätsbewertungsverfahren im Bereich harmonisierter Bauprodukte, zu denen unter anderem auch Komponenten der Brandmeldetechnik und Löschtechnik gehören, wird der Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts unzulässig eingeschränkt.
Bewusstseinsbildung bei Planern, Sachverständigen und Behörden, dass gesetzlich geforderte Schutzziele im Bereich von Brandschutzeinrichtungen auch durch Anwendung international anerkannter Regeln der Technik zumindest gleichwertig oder im Einzelfall sogar besser erfüllt werden können, als durch nationale. Internationale Normen/Richtlinien sind oftmals bereits wesentlich weiter entwickelt, als teilweise veraltete, nationale Regelungen.
Reformen im Bereich der Nachweisführung im Brandschutzwesen durch Sachverständige. In Österreich gibt es unterschiedliche Regelungen, wer Überprüfungen im Bereich Brandschutz durchführen darf. Auch sind diesbezüglich der Arbeitnehmerschutz und das Baurecht nicht aufeinander abgestimmt. In der Praxis wird in Bescheiden die Überprüfung durch akkreditierte Stellen verlangt, obwohl es sich bei einer Abnahme eigentlich um keine klassische Prüf- oder Inspektionstätigkeit handelt, sondern es ist eine Sachverständigentätigkeit. Um hier auf gesetzlicher Ebene für Klarheit zu sorgen, sollte man sich hier an den Vorgaben z.B. aus Deutschland orientieren, wo in Prüfsachverständigenverordnungen der Länder klar geregelt ist, wer was überprüfen darf und welche Zugangsvorraussetzungen dafür erforderlich sind. Entscheidend ist hierbei ein personenbezogener Befähigungsnachweis und nicht jener pauschal einer Organisation.
Beseitigung der unvereinbaren Unsitte, dass Beamte aus der Brandschutzbrache nebenberuflich (offiziell außerhalb der Dienstzeit) bei Prüf-/Zertifizierungsstellen, Ingenieurbueros oder Vereinen arbeiten und dort hauptberuflichen Unternehmern, die bereits die Beamtengehälter mit ihren Abgaben mitfinanzieren, Dienstleistungaufträge wegnehmen.